logo small Kursleiter für Kurse nach §70 und §36 FeV und §42 FeV

Als Dipl.-Psychologe können Sie durch das idras zum Verkehrspsychologen geschult werden, somit dann auch Kurse mit Rechtsfolge anbieten und durchführen. Bei der Ausbildung wird unterschieden zwischen Dipl.-Psych. mit einschlägiger Berufserfahrung und denjenigen, die im verkehrspsychologischen Bereich bislang ohne Erfahrungen sind.

Inhalt Dauer ohne Erfahrung mit Erfahrung
Verkehrspsych. Ausbildung 4 Tage ja nein
QMS des idras gGmbH 1 Tag ja ja
Theoretische Grundlagen der §70 Kurse 2 Tage ja nein
Modellspezifische Inhalte, Methoden des Kurses 2 Tage ja ja
Komoderation ganzer Kurs ja ja
Musterkurs 2 Tage ja nein
10 Hospitationen in einer BfF (1.Jahr) nach Bedarf ja nach Rücksprache
10 Hospitationen in einer BfF (2.Jahr) nach Bedarf   nach Rücksprache